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Richtlinien für Barrierefreiheit in der Schweiz

Alle Websites und mobilen Apps der öffentlichen Hand müssen barrierefrei sein, d.h. allen Menschen zugänglich – auch solchen mit einer Behinderung. Wir haben zusammengefasst, welche Regeln in der Schweiz aktuell gelten.

Tafel mit Aufschrift
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Welche Websites und mobile Apps müssen barrierefrei sein?

Alle Websites

  • der öffentlichen Hand, also von Bund, Kantonen und Gemeinden
  • von «staatsnahen Betrieben» wie SBB oder Postauto
  • von weiteren Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. Universitäten, Schulen, Spitäler, Bibliotheken.

Welche Accessibility-Regeln gelten?

Konkrete Hilfe bei der Umsetzung der Regeln bieten der Accessibility Developer Guide, den Zeix massgeblich mitentwickelt hat.

 

Welche Regeln für Barrierefreiheit gelten neu?

Der Standard eCH-0059 Version 3.0 gilt seit dem 01.01.2021.

  • Informationen zu zentralen Lebensbereichen müssen auch in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache verfügbar sein. Mit zentralen Lebensbereichen sind z.B. Informationen mit Auswirkungen auf Leben und Gesundheit oder zur Wahrnehmung politischer und persönlicher Rechte gemeint. Details finden sich im Standard unter Kapitel 2.4.
  • Für barrierefreie PDF-Dokumente wird die ISO-Norm PDF/UA (ISO 14289-1) empfohlen, vgl. Standard Kapitel 2.3.
  • Ausserdem ist seit 2020 vorgeschrieben, dass jede Website der öffentlichen Hand die Möglichkeit bietet, Rückmeldung zu Problemen der Barrierefreiheit zu geben (so genannter Feedback-Mechanismus, Standard Kapitel 2.6). Vorbildlich ist dabei die Post, die es sogar ermöglicht, Nachrichten in Gebärdensprache zu schicken.

Hier im UX Magazin «Durchdacht» finden Sie Beispiele aus der Praxis, Tools und einige Projektbeispiele unter dem Stichwort Accessibility.

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