Ein Mann in Jeans, T-Shirt und Mütze springt mit einem Skateboard über eine Leitplanke, im Hintergrund eine Landschaft mit Bergen und klarem Himmel.

Ab dem 28. Juni 2025 verschärft sich die Gesetzeslage zu barrierefreien Web-Angeboten im europäischen Binnenmarkt. Die Regelungen betreffen auch  Schweizer Unternehmen, z.B. Online-Shops, Banken und Anbieter von Zeitungsabos. Hier der Handlungsbedarf in Kürze.

2025 wird der European Accessibility Act (EAA) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich in Kraft treten. Ab diesem Datum müssen Websites und Online-Shops, die Kunden im EU-Raum bedienen, die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Andernfalls drohen Bussgelder, Verkaufsverbote, Abmahnungen und Reputationsschäden.

Welche Schweizer Web-Angebote sind vom EAA betroffen?

  • E-Commerce und Online-Shops
  • Nachrichtenseiten mit Abo-Angebot
  • Werbeplattformen
  • Professionelle Dienstleistungen (z.B. Tourismusbüros, Verkehrsanbieter, Banken, Übersetzungsbüros, Werbeagenturen usw.)
  • Unterhaltungs- und Mediendienste
  • Telekommunikationsdienstleistungen 
  • Software-Anbieter in manchen Fällen, wenn bspw. ein Endbenutzer ihr Interface zu sehen bekommt.

Es ist zu beachten, dass die genaue Umsetzung und Durchsetzung des EAA in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch nicht vollständig geklärt ist. Ausserdem gehen einige Länder schärfer gegen Verstösse vor als andere. 

Welche Ausnahmen für barrierefreie Angebote gibt es?

Ausnahmen gelten für ganz kleine Unternehmen und Startups

  • Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro
  • weniger als 10 Mitarbeitende
  • Anbieter mit unverhältnismässiger Belastung durch die Anpassungen oder marginalem Nutzen (z.B. Nischenanbieter mit sehr kleinem Benutzerkreis)

Vorläufig ausgenommen von der Pflicht zur barrierefreien Darstellung sind spezielle Inhalte von Websites und Apps, wie z. B. Kartendienste oder bestimmte Archive.

Für Schweizer Online-Shops, die in die EU liefern, gibt es keine Ausnahme – egal wie jung oder klein das Unternehmen ist.

Noch wenig zu finden ist zum Umgang mit Software-Lösungen, die Schweizer Anbieter in den EU-Raum verkaufen. Explizit erwähnt sind im EAA Apps für E-Books und Self-Service-Terminals. Der Trend zum inklusiven Design auf Seite der Gesetzgeber ist auch für Software offensichtlich im Kommen. 

Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über den Status Quo Ihrer Website und Apps, damit Sie Ihren Handlungsbedarf kennen. So können Sie rechtzeitig über notwendige Anpassungen entscheiden.

Was sollten Unternehmen überprüfen, um die Barrierefreiheit einzuschätzen?

Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, aktuelle Version 2.2). Damit ist gemeint, dass die Website-Inhalte wahrnehmbar, benutzbar, verständlich sein müssen und robust mit verschiedenen Technologien funktionieren. Für den European Accessibility Act wird Niveau AA (mittelmässig) erwartet. Dazu gehört z.B. Navigierbarkeit über die Tastatur, variable Schriftgrössen und gute Kontraste.

Längst sind dies Kriterien, die auch Google in seine Ranking-Kriterien einbezogen hat, um zu beurteilen, wie nützlich eine Website ist. Ein Accessibility-Check jetzt nützt auch bei der Suchmaschinenoptimierung.

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Good news: Viele Optimierungen der Barrierefreiheit nützen allen und verbessern die generelle User Experience Ihres Angebots.

Praktische Optimierung der Barrierefreiheit

Screenreader lesen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen den Inhalt der Website vor. Sie sind besonders auf eine semantisch korrekte Inhalts-Struktur und die Trennung von HTML-Code und CSS- Darstellung angewiesen, um Zusammenhänge richtig vorzulesen. Dazu gehört:

  • Titelhierarchien einhalten
  • keine ausschliesslich visuelle Kennzeichnung von Auszeichnungen
  • sprechende Links
  • Tabellen mit Spalten und Zeilen korrekt bezeichnen
  • die Bedienung von interaktiven Komponenten mit JavaScript-Steuerung erklären

Barrierefrei bezieht sich jedoch nicht nur auf Menschen, die einen Screenreader benutzen. Auch motorische Einschränkungen sind zu beachten, z.B. dass Klickflächen gross genug sein müssen, damit eine Kundin mit Tremor sie trotzdem mit dem Mauszeiger trifft. Oder dass z.B. Menschen im Rollstuhl das Mobilgerät fixiert haben und darauf angewiesen sind, dass sie das Gerät nicht drehen müssen, um den Inhalt einer App lesen zu können.

Auch das Flimmern von Content oder störende Bewegungen in Videos, nervöse Animationen und bewegte Werbeanzeigen sind eine Belastung z.B. für Epileptiker:innen und sowieso ein Ärgernis für viele Nutzer:innen.

Folgende Dinge gehören auf jeden Fall auf Ihre Todo-Liste, damit ihr Angebot bis zur Deadline als barrierefrei gilt:

Ausreichende Farbkontraste

Text und Hintergrund müssen ausreichend unterscheidbar sein. Dies gilt nicht nur für Fliesstext, sondern auch für Buttons, Icons und andere interaktive Elemente. Ein hoher Farbkontrast ermöglicht Menschen mit Sehbehinderungen und allen anderen Nutzer:innen das Lesen und Navigieren auf der Website. Gut gewählte Farbschemata nützen auch Menschen mit Farbsehschwächen, z.B. der Rot-Grün-Schwäche. Und sie helfen allen Nutzer:innen, z.B. wenn sie ihr Mobilgerät im grellen Sonnenlicht bedienen.

Die Aufgabe, die Farbkontraste zu kontrollieren und zu optimieren, kommt auf Ihre Webdesigner und evtl. das Corporate Design in den nächsten Monaten zu.

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Verbesserungen für die Barrierefreiheit benötigen etwas Zeit und Fleissarbeit, selbst wenn der Handlungsbedarf bereits klar ist.

Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte

Prüfen Sie, ob alle sinntragenden Bilder mit Alt-Texten beschrieben sind und bei Infografiken die wesentlichen Infos auch für Screenreader zur Verfügung stehen. PDF-Dateien gehören ebenfalls zum Content – das wird gerne vergessen. Zumindest die Entscheidung, welche PDFs barrierefrei aufbereitet werden, sollten Sie bewusst treffen. 

Weiteren Änderungsbedarf kann es bei internen Prozessen geben: Wie berücksichtigen Sie, dass Social-Media-Inhalt barrierefrei publiziert wird, z.B. bei Jobangeboten? 

Hier trifft der Zusatzaufwand Ihre Web-Redaktion.

Skalierbarkeit der Website für verschiedene Geräte

Für verschieden gut sehende Menschen sollten die Schriftgrössen auf allen Geräten (Desktop, Mobile, Tablet) verändert werden können. 

Hilfestellung dazu bieten Widgets in Figma oder unser Accessibility-Widget colorscales.com, das Farben und Schriftgrössen in Beziehung zueinander setzt.  

Startup Bonus

Für Schweizer Startups mit digitalen Geschäftsmodellen, die jünger als 5 Jahre sind, bieten wir Spezialkonditionen für ein Accessibility Audit an. Kontaktieren Sie uns vor dem 15.01.25, um den Handlungsbedarf für Ihr «Unicorn» zu klären. 

Expert Review zur Überprüfung der Barrierefreiheit

Egal, ob Sie schon Optimierungen vorgenommen haben oder keine Ressourcen für die Anpassungen vorhanden sind – lassen Sie den Status Ihres Webangebots überprüfen und sich im Zweifelsfall helfen. 

Für unsere Kunden

Design und Code von Zeix wird grundsätzlich barrierefrei nach WCAG geliefert: semantische Struktur, Farbkontraste und Skalierbarkeit stimmen. Allerdings verändern sich Code und Content über die Zeit. Deshalb ist nicht sicher, ob auf Ihrer Website z.B. durchgehend Alt-Texte vorhanden sind und spätere Anpassungen am Content barrierefrei erfolgt sind. 

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich nicht sicher sind. Wir unterstützen Sie gerne mit einem Audit, der Priorisierung und/oder Ressourcen zur Umsetzung der Anforderungen gemäss dem EAA. 

Fazit

Auch bei bereits semantisch sauberen Code braucht Barrierefreiheit Knowhow, Zeit und Fleissarbeit. Gefragt ist nicht nur die IT, sondern auch die Designabteilung und die Web-Redaktion. Diese Aufwände lassen sich mit kompetenter Begleitung reduzieren und staffeln. Die Aufregung um den European Accessibility Act (EAA) hat die Schweiz nicht so heftig erreicht wie unsere Nachbarländer. Dennoch wird das Übertreten der Regeln bald auch in der Schweiz zu Sanktionen führen. Nutzen Sie die Zeit zur Vorbereitung. 


 

Und wie wird mein Projekt barrierefrei? Mit Zeix.

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Während der Programmierung dauernd umkonzipieren oder gar Code wegwerfen? Nicht mit uns – wir bringen Ihre Anwendung performant, stabil und ohne unnötige Umwege ans Ziel.